
Worauf Sie beim Einsatz achten sollten – Messenger-Apps
Betriebswirtschaft •
Bietet ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Nutzung von Whatsapp, Telegram oder anderen Messenger-Apps zum Beispiel für die Übermittlung von Krankschreibungen an, verstößt er damit unter Umständen gegen die...
Artikel lesen